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Hallo Patricia, Hallo alle übrigen Mitglieder, hinsichtlich Deiner Mail vom 11.10.2004 sind von uns folgende Ausführungen zu Deinen Fragen zu machen: 1.) Das Zuchtbuch wird vorübergehend durch die Geschäftsstelle geführt. Dies kann und ist selbstverständlich derzeit nur eine Übergangslösung, weil zum jetzigen Zeitpunkt die Zuchtbücher und die weiteren Unterlagen von Frau Martina Gottwald bisher, trotz Aufforderung nicht zurückgegeben wurden. Sofern Du also Fragen haben solltest, wende Dich bitte an die Geschäftsstelle. Sobald wir zum einen die Zuchtbücher und die übrigen Unterlagen zurückerhalten haben und jemand bestimmt wurde, der das Zuchtbuchamt übernommen hat, werden wir dies selbstverständlich allen Mitgliedern umgehend mitteilen. Unrichtig ist, dass auch Herr Hanke das Zuchtbuchamt nunmehr führt. Da uns derzeit weder das Zuchtbuch noch die weiteren Unterlagen überhaupt zur Verfügung stehen, da sich diese noch komplett bei Frau Gottwald befinden, ist eine kommissarische Leitung derzeit einfach unerlässlich. Herr Hanke wird unter keinen Umständen das Zuchtbuch auch weiter führen. Da allerdings derzeit massive Angriffe und Kampagnen durch Frau Gottwald geführt werden, war unser Ansinnen auch, dass der neue "Amtsinhaber" vor diesen verbalen und auch sonstigen Übergriffen geschützt wird. 2.) Grundsätzlich ist es zutreffend, dass laut Haltungsrichtlinien bei Zuwiderhandlungen ein schriftlicher Verweis erteilt wird und die Missstände innerhalb eines bestimmten Zeitraumes als Auflage abzustellen sind. Anlässlich unseres Besuches im Zwinger von Frau Gottwald herrschten allerdings nachweislich Zustände, die in einem derartigen Missverhältnis zu jeglichen Haltungsrichtlinien standen, dass allein ein Verweis nicht mehr ausreichend dieses krasse Missverhältnis zu den Haltungsrichtlinien ausreichend gewesen wäre. Die dort angetroffenen Zustände verstießen bereits gegen jeglichen Tierschutz und waren in jeglicher Hinsicht als katastrophal einzustufen. Eine Katzenhaltung - und -züchtung unter derartigen Umständen ist unverantwortlich. Entsprechende Zustände sind mit unseren Vereinsrichtlinien in keiner Weise zu verantworten, so dass sofortige Handlungen zwingend erforderlich waren. Zudem möchten wir mitteilen, dass nicht nur der Vorstand selbst Zwingerkontrollen durchführen darf laut Haltungsrichtlinien, sondern auch beauftragte Personen. Wir haben uns ganz bewusst dafür entschieden, weitere Personen zur Überprüfung mitzunehmen, um uns sämtliche Beweismöglichkeiten, die uns gem. den Haltungsrichtlinien nach § 7 Abs. 2 obliegen, zu erhalten. Sofern dem Vorstand diese Beweispflicht obliegt, muss es uns auch möglich sein, diese Beweise zu ermöglichen. Das dies nur mit weiteren Personen ggfls. möglich ist, leuchtet sicher ein. 3.) Zur Absetzung des Zuchtbuchamtes ist folgendes auszuführen: Grundsätzlich wurde in der Mitgliederversammlung vom 10.01.2004 Frau Martina Gottwald für das Amt vorgeschlagen und die Mitglieder haben auch darüber abgestimmt. Allerdings sei ausgeführt, dass das Zuchtbuchamt nicht zum Vorstand gehört. Wahlen hinsichtlich der Vergabe dieses Amtes sind weder in der Satzung noch in sonstiger Weise festgelegt. Das Amt muss mit einer Person besetzt sein, die die ihr zugewiesene Aufgabe ordnungsgemäß und sorgfältig erfüllt. Dies dürfte in jeder Hinsicht im Sinne unserer Mitglieder sein. Nur so kann sichergestellt sein, dass ausgestellte Zuchturkunden den tatsächlichen Gegebenheiten auch entsprechen. Um klarzustellen, wir sind in keiner Weise gegen eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu diesem Thema. Allerdings ist dies weder in der Satzung vorgesehen, noch ist es notwendig eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Vergabe des Zuchtbuchamtes einzuberufen. Es steht Euch Mitglieder selbstverständlich frei, eine entsprechende Mitgliederversammlung einzuberufen. Wir hatten davon abgesehen, um letztlich auch die ohnehin schon strapazierten Finanzen des Vereins nicht weiter zu strapazieren. Zudem haben wir in der Satzung kein konkretes Muss zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung bei der Besetzung des Zuchtbuchamtes gefunden. Entsprechend dem Meldebüro wird dieses Zuchtbuchamt vom Vorstand eingesetzt. Grundsätzlich ist dieses Amt von einer Person des Vertrauens durchzuführen. Gerade dies ist der Punkt für den Vorstand gewesen, Frau Gottwald dieses Amt zu entziehen. Es sind diverse Verstöße von Frau Gottwald als Inhaberin des Zuchtbuchamtes unseres Vereins bekannt geworden, die klarstellten, dass sie dieses Vertrauen nicht innehat, sondern sogar erhebliche Verstöße gegen die Zuchtrichtlinien vorliegen und somit vereinsschädigende Verstöße vorliegen. Uns sind Verstöße durch Frau Gottwald hinsichtlich des § 4 Abs. 5-10 und 12 - 14 nachweislich bekannt geworden, so dass wir Frau Gottwald aufgrund dieser diversen und mehrfachen Verstöße gegenüber den Ausschluss ausgesprochen haben. Wir bitten diese Handlung nicht so zu verstehen, dass wir selbstherrlich und alleinentscheidend vorgehen wollen. Wir haben letztlich das Wohl und auch den Ruf unseres Vereines im Auge, den es vor solchen Zuständen und erheblichen Verstößen zu schützen gilt. Wir wollen in jeglicher Weise vermeiden, dass erneut unhaltbare diktatorische Zustände entstehen, wie es zu früheren Zeiten der Fall ist. Dafür bedarf es allerdings sicher noch längerer Arbeit und einem längeren Einsatz, um den Verein so gründlich und sorgfältig führen zu können, wie es Euren und unseren Interessen entspricht. Wir sind also in keiner Weise gegen eine außerordentliche Mitgliederversammlung, sondern lediglich der Ansicht, dass eine solche nicht notwendig ist. Sofern Ihr Mitglieder allerdings der Auffassung sein solltet, eine solche ist entgegen unserer Vorstellung notwendig, so sind wir selbstverständlich jederzeit bereit eine solche durchzuführen. Wir wollen einen Verein erhalten, der die Vorstellungen seiner Mitglieder vollständig erfüllen kann und in einem rechtlich einwandfreien Zustand geführt wird. Der Vorstand Walter Hanke 1. Vorsitzender des VIW e.V. |